Staatliche Hilfe
Für rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Haus oder – in bestimmten Fällen – beim Auto können Sie beim übergeordneten Sozialhilfeträger auch Eingliederungshilfe nach SGB XII § 53 und 54 i.V.m. SGB IX § 55 beantragen. Hier finden Sie den Gesetzestext: Eingliederungshilfe.
Bitte beachten Sie, dass die Heinz und Mia Krone-Stiftung – wie fast alle vergleichbaren Stiftungen – nur nachrangig fördert, d. h. erst dann, wenn eine Förderung nur für einen Teilbetrag oder eine begründete Ablehnung durch staatliche Stellen oder Kranken- bzw. Pflegekassen vorliegt (z. B. Sozialamt, BfA, LVA, Integrationsamt, Kranken- und Rentenkassen etc.).
Bitte prüfen Sie, ob Sie staatliche Hilfe bekommen, bevor Sie einen Antrag bei unserer Stiftung stellen.
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